Glossar · B
Barrierefreiheit: gleichberechtigter Zugang für alle
Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, Produkte, Dienstleistungen und digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe und im gleichen Ausmass wie von Menschen ohne Behinderung genutzt werden können. Der Begriff umfasst physische, digitale und kommunikative Zugänglichkeit. In der Schweiz ist Barrierefreiheit unter anderem im Behindertengleichstellungsgesetz verankert.
Wie funktioniert Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit entsteht durch die konsequente Gestaltung von Umgebungen und Angeboten nach anerkannten Standards, die möglichst viele Nutzungsbedürfnisse abdecken.
- Bauliche Barrierefreiheit: stufenlose Zugänge, , gute Beleuchtung und kontrastreiche Beschilderung.
- Digitale Barrierefreiheit: Websites und Apps, die mit bedienbar sind und den -Richtlinien entsprechen.
- Kommunikative Barrierefreiheit: Informationen in , mit Audiodeskription oder in Braille.
- Soziale Barrierefreiheit: ein Umfeld, das Vorurteile abbaut und echte Teilhabe ermöglicht.
Barrierefreiheit ist dabei kein einmaliger Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess, der regelmässige Überprüfung, etwa durch Nutzertests mit sehbeeinträchtigten Personen, erfordert.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit ist Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und betrifft weit mehr Menschen, als oft angenommen wird, etwa auch ältere Personen oder Menschen mit temporären Einschränkungen.
- Rechtlicher Anspruch: Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet öffentliche Bauten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit.
- Wirtschaftlicher Nutzen: Barrierefreie Angebote erschliessen eine grössere Kundschaft und verbessern die Nutzererfahrung für alle.
- Soziale Teilhabe: Ermöglicht selbstständige Mobilität, Bildung und Arbeit.
- Risiko bei Vernachlässigung: Fehlende Barrierefreiheit kann zu Ausschluss, Diskriminierung und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Blindklusiv unterstützt Organisationen mit Schulungen und praxisnahen Digitale Barrierefreiheit, um Barrierefreiheit nicht nur auf dem Papier, sondern im echten Alltag umzusetzen.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
Barrierefreiheit wird oft mit gleichgesetzt, doch beide Begriffe unterscheiden sich: Barrierefreiheit beschreibt die technische und bauliche Zugänglichkeit, während Inklusion die gesellschaftliche und gleichberechtigte Teilhabe an allen Lebensbereichen umfasst und Barrierefreiheit als eine Voraussetzung dafür einschliesst. Ebenfalls verwandt ist das , das Barrierefreiheit von Beginn an in die Gestaltung integriert, statt sie nachträglich zu ergänzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist Barrierefreiheit in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sowie kantonale Bauvorschriften und Normen wie die SIA-Norm 500 verpflichten öffentliche Bauten und Dienstleistungen zu einem gewissen Grad an Barrierefreiheit.
Was gehört alles zur Barrierefreiheit?
Dazu zählen bauliche Massnahmen, digitale Zugänglichkeit von Websites und Apps, verständliche Kommunikation sowie der Abbau gesellschaftlicher Vorurteile.
Wie kann ein Unternehmen Barrierefreiheit umsetzen?
Durch die Kombination aus technischer Anpassung, Mitarbeiterschulung und regelmässigen Tests mit Menschen, die tatsächlich von einer Beeinträchtigung betroffen sind.