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Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG): rechtlicher Schutz vor Benachteiligung
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist ein Schweizer Bundesgesetz, das Menschen mit Behinderung vor Benachteiligung schützt und den Abbau bestehender Nachteile in den Bereichen Bauten, öffentlicher Verkehr, Bildung und Dienstleistungen fördert. Es trat im Jahr 2004 in Kraft. Für Menschen mit Sehbehinderung bildet das BehiG eine wichtige rechtliche Grundlage für den Zugang zu barrierefreien Angeboten.
Wie funktioniert Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)?
Das BehiG verpflichtet Bund, Kantone und teilweise private Anbieter dazu, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu vermeiden oder zu beseitigen.
- Geltungsbereich: Öffentliche Bauten, Anlagen des öffentlichen Verkehrs, Dienstleistungen des Bundes sowie Aus- und Weiterbildung.
- Anpassungspflicht: Neubauten und wesentliche Umbauten öffentlich zugänglicher Gebäude müssen hindernisfrei gestaltet werden.
- Beschwerderecht: Betroffene und Behindertenorganisationen können bei Verstössen rechtlich vorgehen und Anpassungen einfordern.
- Ergänzung durch Normen: Konkrete bauliche Vorgaben werden unter anderem in der festgelegt.
Das Gesetz definiert eine Benachteiligung als eine unterschiedliche Behandlung, die für Menschen mit Behinderung ohne sachlichen Grund eine Erschwerung im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung darstellt.
Warum ist Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wichtig?
Das BehiG bildet die rechtliche Grundlage, um Barrierefreiheit in der Schweiz einzufordern und schrittweise umzusetzen. Es stärkt die Position von Menschen mit Sehbehinderung erheblich.
- Rechtssicherheit: Betroffene können sich bei fehlender Barrierefreiheit auf eine klare gesetzliche Grundlage berufen.
- Antrieb für Bauprojekte: Öffentliche und private Bauherren müssen Barrierefreiheit von Beginn an mitdenken.
- Ergänzung durch internationale Standards: Das BehiG steht im Zusammenhang mit der von der Schweiz ratifizierten .
- Grenzen des Gesetzes: Das BehiG deckt nicht alle Lebensbereiche ab, etwa private Arbeitsverhältnisse sind nur eingeschränkt erfasst, was in der Praxis weiterhin zu Benachteiligungen führen kann.
Blindklusiv thematisiert die praktische Umsetzung des BehiG in Schulungen für Unternehmen und Institutionen, die ihre Angebote rechtskonform und alltagstauglich barrierefrei gestalten möchten.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
Das BehiG ist eng mit dem verknüpft, das den allgemeinen rechtlichen Grundsatz beschreibt, niemanden aufgrund einer Behinderung zu benachteiligen, während das BehiG diesen Grundsatz für die Schweiz konkret in Gesetzesform giesst. Auf internationaler Ebene ergänzt die das BehiG, indem sie einen breiteren, global gültigen Rahmen für die Rechte von Menschen mit Behinderung vorgibt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Seit wann gilt das Behindertengleichstellungsgesetz in der Schweiz?
Das BehiG ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft und bildet seither die zentrale rechtliche Grundlage zum Schutz vor Benachteiligung von Menschen mit Behinderung.
Gilt das BehiG auch für private Unternehmen?
Das BehiG richtet sich in erster Linie an den Bund und öffentliche Institutionen sowie an den öffentlichen Verkehr, während private Unternehmen nur in bestimmten Bereichen, etwa bei öffentlich zugänglichen Dienstleistungen, direkt betroffen sind.
Was kann man tun, wenn man aufgrund einer Sehbehinderung benachteiligt wird?
Betroffene können sich an Fach- und Beratungsstellen sowie Behindertenorganisationen wenden, die bei der rechtlichen Einschätzung und einem allfälligen Vorgehen nach BehiG unterstützen.