Glossar · E

European Accessibility Act (EAA): europaweite Standards für Barrierefreiheit

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, etwa Websites, E-Commerce-Plattformen oder Bankdienstleistungen, für den europäischen Binnenmarkt festlegt. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung, darunter blinde und sehbeeinträchtigte Personen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu sichern. Auch Schweizer Unternehmen mit Kundschaft oder Geschäftstätigkeit in der EU sind vom EAA betroffen.

Wie funktioniert European Accessibility Act (EAA)?

Der EAA definiert Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit für eine festgelegte Liste von Produkten und Dienstleistungen und verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, diese Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

  • Betroffene Bereiche: Unter anderem E-Commerce, Bankdienstleistungen, E-Books, Telekommunikation und Selbstbedienungsterminals.
  • Technische Grundlage: Die Anforderungen orientieren sich stark an den -Richtlinien für digitale Angebote.
  • Nachweispflicht: Unternehmen müssen die Einhaltung der Vorgaben dokumentieren, häufig auch über ein .
  • Übergangsfristen: Der EAA sieht gestaffelte Fristen für die Umsetzung vor, abhängig von Produktart und Unternehmensgrösse.

Für Schweizer Unternehmen ohne direkte EU-Aktivität besteht keine unmittelbare Rechtspflicht, wer jedoch digitale Produkte oder Dienstleistungen an EU-Kundschaft anbietet, sollte die Anforderungen des EAA sorgfältig prüfen.

Warum ist European Accessibility Act (EAA) wichtig?

Der EAA setzt europaweit einen wichtigen rechtlichen Rahmen, der digitale Barrierefreiheit von einer freiwilligen zu einer verbindlichen Anforderung macht.

  • Marktzugang sichern: Unternehmen, die den EAA nicht erfüllen, riskieren den Ausschluss vom EU-Markt oder rechtliche Konsequenzen.
  • Verbesserte Nutzererfahrung: Barrierefreie Produkte kommen nicht nur Menschen mit Sehbehinderung, sondern allen Nutzenden zugute.
  • Wettbewerbsvorteil: Frühzeitige Umsetzung kann sich als Differenzierungsmerkmal gegenüber weniger barrierefreien Mitbewerbern erweisen.
  • Herausforderung für KMU: Insbesondere kleinere Unternehmen benötigen Unterstützung, um die technischen Anforderungen fristgerecht umzusetzen.

Blindklusiv unterstützt Organisationen mit Digitale Barrierefreiheit und Schulungen dabei, digitale Angebote im Sinne des EAA und der WCAG praxisnah barrierefrei zu gestalten.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Der European Accessibility Act ist eine EU-weite Rechtsgrundlage und damit weiter gefasst als das Schweizer , welches primär öffentliche Bauten und Dienstleistungen in der Schweiz reguliert. Während der EAA vor allem private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt in die Pflicht nimmt, richtet sich das BehiG stärker an staatliche und öffentlich zugängliche Institutionen der Schweiz.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt der European Accessibility Act auch für Schweizer Unternehmen?

Direkt gilt der EAA nur für EU-Mitgliedstaaten, Schweizer Unternehmen mit Angeboten für EU-Kundschaft sind jedoch häufig indirekt betroffen und sollten die Anforderungen prüfen.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind vom EAA betroffen?

Dazu zählen unter anderem E-Commerce-Websites, Bankdienstleistungen, E-Books, bestimmte Telekommunikationsdienste und Selbstbedienungsterminals wie Fahrkartenautomaten.

Was passiert bei Nichteinhaltung des European Accessibility Act?

Je nach EU-Mitgliedstaat drohen Unternehmen Sanktionen, Bussgelder oder rechtliche Auflagen, zudem steigt das Risiko, Kundinnen und Kunden mit Behinderung zu verlieren.

← zurück zur Glossar-Übersicht