Glossar · A
Assistenzbeitrag (IV): selbstbestimmt leben mit persönlicher Assistenz
Assistenzbeitrag (IV) ist eine Leistung der Schweizer Invalidenversicherung, mit der Menschen mit Behinderung persönliche Assistenzpersonen finanzieren können, um selbstbestimmt zu Hause zu leben. Er ermöglicht es Betroffenen, Unterstützung im Alltag selbst zu organisieren, statt auf stationäre Betreuung angewiesen zu sein.
Wie funktioniert Assistenzbeitrag (IV)?
Der Assistenzbeitrag wird von der IV ausgerichtet und richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf einer Person. Anspruchsberechtigte stellen selbst Assistenzpersonen an – etwa für Unterstützung im Haushalt, bei der Körperpflege, bei der Fortbewegung oder bei administrativen Aufgaben.
Wesentliche Elemente des Assistenzbeitrags sind:
- Bedarfsabklärung: Die IV ermittelt den konkreten Assistenzbedarf anhand eines standardisierten Verfahrens.
- Eigene Arbeitgeberrolle: Die betroffene Person wird zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber ihrer Assistenzpersonen.
- Flexible Einsatzbereiche: Unterstützung ist möglich im Haushalt, bei gesellschaftlicher Teilhabe, bei der Kinderbetreuung oder in der Ausbildung.
- Voraussetzung: Es braucht in der Regel bereits eine Hilflosenentschädigung sowie den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben statt in einer Institution.
Für Menschen mit Sehbehinderung kann Assistenz beispielsweise bei der Begleitung ausserhalb des Hauses, beim Lesen von Post oder bei der Organisation des Alltags eine wichtige Rolle spielen.
Warum ist Assistenzbeitrag (IV) wichtig?
Der Assistenzbeitrag stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung erheblich, da sie selbst entscheiden, wer sie wann und wie unterstützt.
- Selbstbestimmtes Wohnen: Ermöglicht ein Leben in den eigenen vier Wänden statt in einem Heim.
- Individuelle Unterstützung: Assistenz wird genau auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten.
- Gesellschaftliche Teilhabe: Erleichtert Berufstätigkeit, soziale Kontakte und Freizeitaktivitäten.
- Risiko bei fehlender Information: Ohne Wissen über den Anspruch verzichten viele Betroffene unnötig auf mehr Selbstständigkeit im Alltag.
Organisationen, die mit Menschen mit Sehbehinderung arbeiten, profitieren von Schulungen von Blindklusiv, um den respektvollen Umgang mit Assistenzsituationen besser zu verstehen.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
Der Assistenzbeitrag unterscheidet sich von den : Während EL den allgemeinen finanziellen Existenzbedarf sichern, deckt der Assistenzbeitrag gezielt die Kosten für persönliche Assistenz. Verwandt ist auch das , ein umfassenderes Konzept, das Betroffenen mehr finanzielle Selbstbestimmung über verschiedene Unterstützungsleistungen hinweg ermöglichen soll.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer kann einen Assistenzbeitrag beantragen?
Anspruch haben volljährige Personen mit einer anerkannten Hilflosenentschädigung der IV, die zu Hause statt in einer Institution leben möchten.
Wofür darf der Assistenzbeitrag eingesetzt werden?
Er finanziert Assistenzpersonen für Aufgaben wie Haushalt, Körperpflege, Fortbewegung, gesellschaftliche Teilhabe oder Unterstützung in Ausbildung und Beruf.
Muss man selbst Arbeitgeberin oder Arbeitgeber der Assistenzperson sein?
Ja, die betroffene Person übernimmt selbst die Arbeitgeberrolle und organisiert Anstellung, Einsatzplanung und Entlöhnung der Assistenzpersonen.